ÖFFNUNGSZEITEN
ALTENSTEIG
Mo. - Fr.
6:30 - 18:00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN
A.-WALDDORF
Mo. - Fr.
7:00 - 17:00 Uhr

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind im PURZELTREFF ALTENSTEIG e.V. anmelden möchten und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Ihr Kind wird bei uns pädagogisch betreut und gefördet; das Konzept ist mit dem eines Kindesgartens vergleichbar (Kreis- und Fingerspiele, Malen, Basteln, Ausflüge, u.v.m.).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gewisse Richtlinien schaffen müssen und deshalb eine PURZELTREFF-Ordnung aufgestellt haben, nach der sich unsere Arbeit richtet. Diese Ordnung ist für alle Grppen PURZELTREFF, PURZELZWERGE und PURZELWICHTE WALDDORF gültig (im nachfolgenden nur "PURZELTREFF" genannt). In erster Linie ist es uns wichtig, dass Sie zum Wohl Ihres Kindes zu einer intensiven Zusammenarbeit bereit sind, um Ihrem Kind den täglichen Wechsel der Bezugspersonen zu erleichtern und eine kontinuierliche Betreuung zu erreichen.

Steffi Kotzur



PURZELTREFF - Ordnung

(Stand 01/2018 PURZELTREFF ALTENSTEIG e.V.)

Die Arbeit in der Kinderkrippe PURZELTREFF richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der jeweils gültigen Fassung.

 

1. Aufnahme

1.1 In den PURZELTREFF werden Kinder im Vor-Kindergartenalter aufgenommen, soweit Plätze vorhanden sind.

1.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können den PURZELTREFF besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Spielgruppe Rechnung getragen werden kann.

1.3 Jedes Kind sollte vor der Aufnahme in den PURZELTREFF ärztlich untersucht sein; Vorsorgeuntersuchungen gelten als ärztliche Untersuchung. Die ärztliche Untersuchung sollte nicht länger als 12 Monate vor der Aufnahme in den PURZELTREFF zurückliegen.

1.4 Mit Unterzeichnung des nachfolgenden Betreuungsvertrages wird die Ordnung des PURZELTREFFs anerkannt, und die Aufnahme Ihres Kindes wirksam.

 

2. Kündigung

2.1 Die Eltern / Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

2.2 Wenn Ihr Kind einen Kindergartenplatz erhält, ist eine frühzeitige (ca. 6 Wochen vorher) mündliche Kündigung ausreichend.

2.3 Der PURZELTREFF kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein:

2.3.1 Die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Elternpflichten trotz schriftlicher Abmahnung.

2.3.2 Die Nichtentrichtung der Betreuungskosten für 2 aufeinanderfolgende Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.

 

3. Besuch des PURZELTREFFs, Öffnungszeiten und Ferien

3.1 Im Interesse Ihres Kindes und der Kinderkrippe soll der PURZELTREFF regelmäßig besucht werden. Die vertraglich geregelten Betreuungszeiten (siehe Betreuungsvertrag) sind bitte einzuhalten. Die Mindestzahl der täglichen Betreuungsstunden ist vier.

3.2 Fehlt Ihr Kind länger als 3 Tage, benachrichtigen Sie bitte den PURZELTREFF.

3.3 Der PURZELTREFF ist von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien und der in dieser Ordnung vorgesehenen Schließungszeiten (3.5) geöffnet.
ÖFFNUNGSZEITEN:
PURZELTROLLE    Mo-Fr von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
PURZELZWERGE  Mo-Fr von 06:30 Uhr bis 12:30 Uhr
PURZELKNIRPSE Mo.-Fr.von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr 
PURZELWICHTE Mo.-Fr. von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

3.4 Die Ferien werden vom PURZELTREFF im einzelnen zum jeweiligen Schuljahresbeginn festgelegt (siehe Anlage).

3.5 Muss der PURZELTREFF aus besonderem Anlass, z.B. wegen Krankheit, geschlossen bleiben, werden die Eltern / Erziehungsberechtigten hiervon rechtzeitig unterrichtet.


4. Betreuungskosten

4.1 Die Betreuungskosten werden gestaffelt nach Betreuungstagen. Bei 3 und 4 halben Betreuungstagen/Woche (Sharing- Plätze) € 10,00/Tag.  (Es gibt nur eine bergrenzte  Anzahl an Sharing- Plätzen. )Bei 5 bis 8 halben Betreuungstagen/Woche € 9,50/Tag.  Bei 9 und 10 halben Betreuungstagen/Woche € 9,00/Tag.  (Jeder ganze Tag entspricht 2 halben Betreuungstagen!)
Dieser Betrag bleibt von Feiertagen, Ferien, oder sonstigen Unterschreitungen der Betreuungszeiten, die nicht vom PURZELTREFF zu verantworten sind, unberührt. Ausnahmen werden in 4.6 und 4.7 geregelt.

4.2 Für Wickelkinder wird eine Wicelpauschale (Windeln / Müll) erhoben. Einzelabsprachen sind möglich.

4.3 Eine Erhöhung des Betreuungsgeldes bleibt vorbehalten. Eventuelle Erhöhungen werden frühestens 6 Wochen nach schriftlicher Ankündigung durch den PURZELTREFF wirksam.

4.4 Die Betreuungskosten sind monatlich im voraus spätestens bis zum Dritten eines jeden Monats durch Überweisung auf das folgende Konto zu entrichten: Kontoinhaber: PURZELTREFF ALTENSTEIG e.V. Geldinstitut: Sparkasse Pforzheim Calw BLZ: 666 500 85 Kontonummer: 7821220

4.5 Ausgefallene Betreuungszeiten, die auf ein Verschulden des PURZELTREFFs zurückgehen, werden nach dem dritten Tag mit € 6 pro ausgefallenen Tag rückerstattet.

4.6 Bei längerer Krankheit Ihres Kindes werden nach dem zehnten aufeinanderfolgenden Betreuungstag pro ausgefallenen Betreuungstag € 6 rückerstattet. Eine Rückerstattung im Krankheitsfall kann nur nach Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests erfolgen.

4.7 Bei Geschwisterkindern, die gemeinsam den PURZELTREFF besuchen, kann nach Absprache eine Ermäßigung des Betreuungsgeldes erfolgen.

4.8 In Härtefällen kann eine Übernahme der Kosten beim Jugend- bzw. Sozialamt beantragt werden.


5. Aufsicht

5.1 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter sind während der Öffnungszeiten des PURZELTREFFs für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.

5.2 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme Ihres Kindes in den Räumen des PURZELTREFFs und endet mit der Übergabe Ihres Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von den Eltern / Erziehungsberechtigten mit der Abholung beauftragten Person. Die Abholung durch eine beauftragte Person bedarf in jedem Fall der vorherigen Absprache.

5.3 Auf dem Weg zum und vom PURZELTREFF sind die Eltern / Erziehungsberechtigten verantwortlich. Insbesondere tragen die Eltern / Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß zum PURZELTREFF gebracht und wieder abgeholt wird.


6. Versicherungen

6.1 Alle vertraglich aufgenommenen Kinder im PURZELTREFF sind unfallversichert.

6.2 Für eventuelle Verluste, Beschädigungen oder Verwechslung der Garderobe oder Ausstattung Ihres Kindes wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen, alle Gegenstände zu kennzeichnen.


7. Regelung im Krankheitsfall

7.1 Bei starken Erkältungen, ansteckenden Krankheiten, Durchfall, Erbrechen, Fieber lassen Sie Ihr Kind bitte zu Hause.

7.2 Bei Erkrankung Ihres Kindes an einer ansteckenden Krankheit teilen Sie dies dem PURZELTREFF bitte umgehend mit. Der Besuch des PURZELTREFFs ist in jedem Falle ausgeschlossen. Nach der Genesung Ihres Kindes ist ein ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis erforderlich. Bei Unterlassung haften die Eltern / Sorgeberechtigten für die Folgen.


8. Vertragsverhältnis

8.1 Diese Betreuungsordnung wird in der jeweiligen Fassung den Eltern / Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag als verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem PURZELTREFF und den Eltern / Sorge-berechtigten begründet.

8.2 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.